Hinweise zur Spendenbescheinigung

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Hinweise zur Spendenbescheinigung
Wenn man eine Spende in der eigenen Steuererklärung als Sonderausgabe deklarieren möchte, muss man dem Finanzamt dafür eine Spendenbescheinigung vorlegen. Beträgt die Spende allerdings maximal 200 Euro, genügt auch ein sogenannter vereinfachter Spendennachweis. Einen solchen kann zum Beispiel die Kopie eines Überweisungsträgers oder eine Kopie des Kontoauszuges darstellen. Hat man mehr als 200 Euro gespendet, besteht die Spendenbescheinigung aus mehr als nur der einfachen Zuwendungsbestätigung. Seit 2013 braucht man hier einen amtlichen Vordruck, den wir natürlich verwenden, da wir als gemeinnützig berechtigt sind, Spendenbescheinigungen auszustellen.
Wenn Sie für Ihre Zuwendung eine Spendenbescheinigung von uns wünschen, vermerken Sie dies bitte einfach bei Ihrer Überweisung im Buchungstext, wir senden sie Ihnen dann zu. Übrigens sollte der Überweisungstext auf „Zuwendung“ oder einfach „Spende“ lauten. „Mitgliedsbeträge“ sind eigentlich nicht abzugsfähig, da sie in der Regel Gegenleistungen des Vereins zum Inhalt haben. Sie vermeiden so mögliche Probleme bei Ihrer Steuererklärung. Eine steuerlich abzugsfähige Spende kann auch der Verzicht auf die Erstattung einer Rechnung oder Leistung sein. Ein Unternehmen, das auf die Begleichung einer Rechnung verzichtet, kann dafür selbstverständlich eine Spendenbescheinigung von uns erhalten. In diesem Fall sollte der Bezug zu der Rechnung über die Rechnungsnummer nachvollziehbar sein.

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